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Volkszählung 1803 in Schleswig-Holstein
Die erste "allgemeine Volkszählung" in
Schleswig-Holstein fiel auf den 13.2.1803. Die Regierung in Kopenhagen hatte
beschlossen, alle Einwohner im dänischen Gesamtstaat, zu dem bis 1864 die
Herzogtümer Schleswig und Holstein gehörten, zählen zu lassen. Die
federführende Zentralbehörde, die Rentekammer, ließ zu diesem Zweck Formulare
drucken und verteilen. Die Lokalbeamten hatten darin sämtliche Personen
einzutragen: Festzuhalten waren Name, Geschlecht, Alter, Familienstand, die
Stellung im Haushalt, der Beruf oder sonstige Unterhalt. Die ausgefüllten
Listen sollten dazu dienen, sowohl die Zahl der Einwohner festzustellen als auch
den Altersaufbau sowie die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
Bevölkerung zu ermitteln.
Als Tag der Volkszählung wurde ein Sonntag im Winter bestimmt. Dabei
ging die Rentekammer davon aus, daß dann nahezu alle Menschen zuhause
anzutreffen waren, auch die Wanderarbeiter und Seefahrer. Die ursprüngliche
Absicht war, am Beginn des neuen Jahrhunderts, also in zeitlicher Nähe des 1.
Januars 1801, zu zählen. So geschah es in Dänemark am 1. Februar 1801, jedoch
nicht in den Herzogtümern. Denn hier gaben Lokalbehörden vor, daß sie durch
die kurz vorher angeordnete Umstellung der Militärpflicht von der Pflugzahl auf
die Einwohnerzahl dermaßen beschäftigt seien, daß sie die Volkszählung erst
zu einem späteren Zeitpunkt leisten könnten. Darauf wurde der 13. Februar 1803
als Stichtag festgelegt.
Die Grenzen der Herzogtümer Schleswig und Holstein waren 1803 nur zum
Teil mit denen des heutigen Bundeslandes Schleswig-Holstein identisch. Das
Herzogtum Schleswig reichte von der Königsau im Norden bis zur Eider im Süden,
das Herzogtum Holstein von der Eider bis zur Elbe. Schleswig umfaßte also
außer dem heutigen Landesteil Schleswig noch das 1920 an Dänemark abgetretene
Nordschleswig. Zu Holstein gehörten auch Altona, als die damals nach Kopenhagen
zweitgrößte Stadt im Gesamtstaat, und ein Dutzend weiterer Gemeinden. Sie
kamen durch das Groß- Hamburg-Gesetz 1937 zur Hansestadt. Holstein wuchs
dagegen dadurch auf seine heutige Fläche, daß Lübeck sowie das Fürstbistum
Lübeck (identisch mit dem späteren Landkreis Eutin) in seinem Gebiet
aufgingen. Das Herzogtum Lauenburg war 1803 noch Teil des Kurfürstentums
Hannover und kam erst 1815 zum dänischen Gesamtstaat.
Zweck der Volkszählung war es, verbesserte Basisdaten zu gewinnen, um
besser planen und effektiver verwalten zu können. An diesem Zweck hat sich bis
heute nichts geändert. Die Rentekammer ließ die Listen mit den Daten der
gezählten Personen statistisch auswerten und die Ergebnisse in Tabellenform
darstellen. Die Auswertung ergab, daß in den beiden Herzogtümern 604.085
Menschen lebten. Die tabellarische Übersicht der Hauptergebnisse wurde mehrfach
abgeschrieben und den obersten Behörden zum Gebrauch übergeben. Eine gedruckte
Veröffentlichung der Ergebnisse war nicht vorgesehen. Obwohl die
ursprünglichen Zähllisten nach der statistischen Auswertung ihren Zweck
erfüllt hatten, wurden sie nicht vernichtet, sondern von der Rentekammer
archiviert.
Bereits 1769 hatte es eine Volkszählung gegeben. Sie war im Gegensatz zu
der von 1803 keine "allgemeine", weil "Militärpersonen"
nicht erfaßt wurden. Auch konnten, bevor der Gesamtstaat 1773 vollendet war,
nur die Bewohner des königlichen Anteils gezählt werden. Es fehlten also
Angaben aus den Guts- und Klosterbezirken sowie den
verbliebenen Großherzoglichen Gottorfer Gebieten. Obwohl der
Schleswig-Holsteinisch-Gottorfer Anteil schon auf die Größe eines
Kleinfürstentums geschrumpft war, machte er noch gut zwei Fünftel der Fläche
Holsteins aus. Für die Geschichtsschrei- bung ist die Einwohnerzählung von
1769 auch deswegen weniger aufschlußreich, weil die Einwohnerlisten bis auf
wenige Ausnahmen verlorengegangen sind. Genau genom- men fällt die erste
Volkszählung überhaupt folglich auf den 15. August 1769, die erste
"allgemeine Volkszählung" jedoch auf den 13. Februar 1803.
Nach 1803 vergingen gut drei Jahrzehnte, bis die Regierung 1835 wieder
eine Volkszählung anordnete. Inzwischen war eine neue Zeit angebrochen. Mehr
Bürger als früher interessierten sich jetzt für die öffentlichen
Angelegenheiten. In den Herzogtümern Schleswig und Holstein war politisches
Regionalbewußtsein entstanden. Der König hatte Ständeversammlungen zugestehen
müssen, die gesichertes Datenmaterial als Grundlage für ihre Beratungen
brauchten. Die Zählungsergebnisse 1835 sind deshalb die ersten, die gedruckt
worden sind.
Nach 1835 wurde, von einigen Ausnahmen abgesehen, das Volk alle fünf
Jahre erneut gezählt. Diesen Rhythmus behielten auch die Preußen bei, die nach
der Annexion 1867 Schleswig-Holstein zu einer Provinz ihres Königreiches
machten. Seit 1950 bemüht sich die Bundesrepublik Deutschland, der Empfehlung
der Vereinten Nationen folgend, alle zehn Jahre eine Volkszählung zu
organisieren.
Die handschriftlichen Unterlagen der Volkszählung 1803 werden im
Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig und im Landsarkiv for
Sønderjylland in Apenrade / Åbenrå aufbewahrt. Die Zähllisten sind eine
geschichtliche Quelle von großer Aussagekraft. Mit ihnen kann der Historiker
die gesellschaftlichen Verhältnisse um 1800 erforschen, der Heimatforscher die
Einwohnerschaft seiner Gemeinde beschreiben und der Familienforscher Vorfahren
ermitteln. Das zweihundertjährige Jubiläum war deshalb für Genealogen in
Dänemark Anlaß, den Inhalt aller Listen der dortigen Volkszählung von 1801
per Computer zu erfassen und dadurch allgemein zugänglich zu machen.
Familienforscher in Schleswig-Holstein sind durch dieses Beispiel angeregt
worden, mit den Zähllisten 1803 ebenso zu verfahren. Die Arbeitsgruppe
Genealogie Schleswig-Holstein (AGGSH) ist unter www.aggsh.de zu finden.
Ingwer E. Momsen (im Februar 2003)
Quelle:
Mit Einverständis aus www.geschichte.schleswig-holstein.de
der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (GSHG) übernommen.
Literaturvorschlag:
Ingwer E. Momsen, Die allgemeinen Volkszählungen in Schleswig-Holstein in
dänischer Zeit (1769-1860), Geschichte ihrer Organisation und ihrer Dokumente.
Erschienen als: Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Hosteins ; Band
66 ; Karl Wacholtz Verlag ; Neumünster 1974