Entlassung aus der Staatsbürgerschaft (Entlassung aus dem Nexus)
Wenn jemand das Staatsgebiet Schleswig-Holstein's verlassen, und Bürger eines anderen Staates werden wollte,
so musste er einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft stellen [Entlassung aus den Nexus].
Dieses war nicht nur für die Auswanderung, z.B. nach Amerika oder Brasilien erforderlich, sondern auch für
eine Auswanderung nach z.B. Hamburg oder Lübeck.
Alle Anträge wurden zunächst einmal an die Kreisverwaltung gestellt. Viele Anträge wurden dort genehmigt,
und sind leider heute nicht mehr vorhanden. Wenn es sich allerdings in dem Antrag um eine Wehrpflichtige
Person handelte, wurde dieser Antrag an die Obere Behörde in Schleswig weitergeleitet.
Nur diese an die Obere Behörde gerichteten Anträge sind heute noch vorhanden, und zwar im Landesarchiv
Schleswig unter der Abteilung 309, welche den Zeitraum 1868 bis 1939 umfasst.
Etwa 10 % der Auswanderer lassen sich daher heute noch in diesen alten Anträgen finden.
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